Gemeinderatssitzung vom 16. März 2026

von unserem 2. Bürgermeister Sebastian Hansen

In der Gemeinderatssitzung wurde über zwei Anträge auf Vereinsförderung, die Gestaltung der Fassade des JuZ Waldbüttelbrunn, die Entfernung von Pflasterflächen in der Höchberger Straße und eine Anpassung der Höhe der Elternbeiträge in der Mittagsbetreuung entschieden.

Gestaltung Fassade JuZ Waldbüttelbrunn

Das JuZ Waldbüttelbrunn hat seit der energetischen Ertüchtigung des Modulbaus eine lichtgraue Fassade. Um ein bisschen mehr Farbe ins Spiel zu bringen, sollte die Fassade schon länger mit einer Folierung neu gestaltet werden. Nun hatte der neue Gemeindejugendpfleger Vorschläge gemacht. Der Gemeinderat entschied sich für einen großen, bunten Schriftzug „Schüler-, Jugend- und Kulturzentrum“. Dazu kommen weitere farbige Elemente und das neue Logo der Gemeindejugendpflege.

Zuschussantrag SC Roßbrunn-Mädelhofen

Der SC Roßbrunn-Mädelhofen möchte auf dem Fußballplatz in Roßbrunn eine Bewässerungsanlage einbauen und den Platz sanieren. Der Platz gehört zu ca. 75 % der Gemeinde Waldbüttelbrunn und zu rund 25 % der katholischen Kirche.

Für die Gesamtkosten in Höhe von rund 61.000 € könnte der SC einen Zuschuss des BLSV in Höhe von rund 14.000 € erhalten, sofern der Platz laut Pachtvertrag nicht mehr – wie bisher – auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen würde. Für die restlichen, oder, bei Ablehnung der Änderung des Pachtvertrags, die gesamten Kosten hat der SC einen Zuschussantrag in voller Höhe bei der Gemeinde gestellt.

Grundsätzlich können Vereine für Investitionen laut Vereinsförderrichtlinie 50 % der Kosten als Förderung erhalten, maximal pro Projekt jedoch 15.000 €. Da der SC sowohl absolut als auch relativ erheblich mehr beantragte, ging der Antrag über die Festlegungen der Vereinsförderrichtlinie deutlich hinaus, was grundsätzlich schwierig ist. Gleichzeitig ist es vergaberrechtlich problematisch, einem Verein Geld dafür zu geben, eine Anlage zu errichten, die dann anschließend zu 75 % Eigentum der Gemeinde ist, da sie ja fest mit dem gemeindlichen Eigentum Fußballplatz verbunden ist. Ebenso kritisch wurde es nicht nur unsererseits gesehen, dass das Gelände nicht mehr der Öffentlichkeit zur Verfügung hätte stehen sollen.

Gleichzeitig ist uns im Gemeinderat eine gute Sportinfrastruktur und die Unterstützung der Vereine sehr wichtig. Deswegen hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Maßnahme selbst ausführen zu lassen und zuvor den Anteil des Platzes, der der Kirche gehört, zu erwerben. Auf den Zuschuss des BLSV wird somit verzichtet, damit der Platz auch weiterhin auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen kann. Anschließend wird der SC für den Platz nun auch einen angemessenen Pachtzins bezahlen (vermutlich im mittleren dreistelligen Bereich pro Jahr), bisher konnte er das Gelände kostenfrei nutzen. Außerdem soll dem SC für die Zeit der Baudurchführung der gemeindliche Sportplatz in Waldbüttelbrunn als Ausweichmöglichkeit angeboten werden. Für den SC ist der Beschluss insofern vorteilhaft, als dass sie keine Kosten mit der Sanierung des Platzes und dem Einbau der Bewässerungsanlage haben. Nachteilig ist für den SC, dass die Arbeiten erst 2027 und nicht schon 2026 ausgeführt werden können. Allerdings überwiegen aus meiner Sicht die Vorteile für den SC und zudem haben wir so eine komplett saubere und langfristig tragfähige Lösung erzielt, ohne einen Präzedenzfall bzgl. einer Förderung über die Vereinsförderrichtlinie hinaus zu schaffen.

Zuschussantrag DJK Waldbüttelbrunn

Die DJK Waldbüttelbrunn stellte einen Zuschussantrag gemäß Vereinsförderrichtlinie in Höhe von 5.371,24 € für die Anschaffung eines Kühlwagens. Die DJK braucht für den Spielbetrieb den Kühlwagen (fast) jedes Wochenende zwischen September und Mai. In den Sommermonaten will die DJK den Kühlwagen dann auch, falls benötigt, anderen Vereinen zur Verfügung stellen. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Entfernung Pflasterflächen Höchberger Straße

Bereits in der letzten Sitzung hatten wir über die schadhaften Pflasterflächen in der Höchberger Straße diskutiert. Da sie für die Anwohner beim Überfahren durch Autos eine hohe Lärmbelästigung verursachen und eben schadhaft sind, hatte ich den Antrag gestellt, sie durch Asphalt zu ersetzen. Dies wurde zunächst vertagt, um einen alten Gestaltungsleitfaden zurate zu ziehen, nun aber einstimmig beschlossen, nachdem im Leitfaden keine dem Vorgehen widersprechenden Festlegungen aufgetaucht waren.

Erhöhung Elternbeiträge Mittagsbetreuung

Der Regierung von Unterfranken ist aufgefallen, dass die Elternbeiträge der Mittagsbetreuung Waldbüttelbrunn und die der Mittagsbetreuung Hettstadt nicht gleich sind. Das müssen sie laut den Regularien aber sein, da die Schule der beiden Gemeinden eine gemeinsame Schulnummer besitzt. Leider hat weder die Regierung noch der Träger der Mittagsbetreuung uns das in den letzten Jahren mitgeteilt. Da die Haushaltslage der Gemeinde Hettstadt erheblich schlechter ist, erhebt diese deutlich höhere Beiträge als wir. Weil die Gemeinde Hettstadt sich nicht in der Lage sieht, diese nach unten anzupassen, müssten wir die Beiträge eigentlich sehr deutlich nach oben anpassen. Glücklicherweise wird die Regierung von Unterfranken uns für das nächste Schuljahr eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn die Beiträge zunächst leicht nach oben angepasst werden und dann für das Schuljahr 27/28 eine komplette Neukalkulation erfolgt. Der Gemeinderat hat deswegen die Beiträge wie folgt beschlossen:

2 Tage bis 14.00 Uhr: 55 €
2 Tage bis 16.00 Uhr: 80 €
3 Tage bis 14.00 Uhr: 80 €
3 Tage bis 16.00 Uhr: 110 €
4 – 5 Tage bis 14.00 Uhr: 105 €
4 – 5 Tage bis 16.00 Uhr: 140 €

Zudem muss leider der Geschwisterrabatt entfallen, da Hettstadt ihn auch nicht anbietet und wegen der finanziellen Lage auch nicht anbieten kann.

Leider ist die Anpassung notwendig, um eine Genehmigung für die Mittagsbetreuung zu bekommen, auch wenn der Gemeinderat und auch ich mich selbst sehr darüber geärgert haben, dass die Regierung uns hierzu zwingt. Wir hätten die Beiträge im Sinne der Eltern gerne niedriger gelassen.

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