Gemeinderatssitzung vom 04. November 2024

von Sebastian Hansen, 2. Bürgermeister

In der Gemeinderatssitzung am 4. November ging es um die Änderung der Friedhofssatzung, den Einbau einer Zisterne bei der Sanierung der ehemaligen TSG-Halle, die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Frage, ob und wie viele Bäume in der Karl-Lott-Straße gefällt werden müssen.

Friedhofssatzung

Meine Fraktion hatte den Antrag gestellt, die Friedhofssatzung insoweit zu liberalisieren, als dass nicht nur Menschen in Waldbüttelbrunn bestattet werden können, die hier ihren Wohnsitz haben, sondern auch solche, die hier nicht leben. Dies sollte vor allem Fälle von Menschen, die langjährig in Waldbüttelbrunn lebten, vor ihrem Tod aber z.B. ins Altersheim in einem anderen Ort umzogen, oder aber solche, deren Angehörige hier leben, umfassen. Ich finde eine Liberalisierung sinnvoll, da anders als früher Menschen die letzten Monate oder Jahre vor dem Tod aus gesundheitlichen Gründen oft nicht mehr in ihrer Heimatgemeinde leben können und auch die Angehörigen von Menschen oft nicht mehr in derselben Gemeinde leben, sodass für die Angehörigen eine Bestattung hier vor Ort in Frage kommt.

Zunächst wurde über die weitestgehende Variante abgestimmt, die Bestattung in Waldbüttelbrunn ohne Einschränkung für alle Menschen zuzulassen. Dies wurde bei 3:12 Stimmen abgelehnt. Anschließend einigte man sich einstimmig darauf, bzgl. des Wohnsitzes eine Dauer von 5 Jahren, die man vor dem Wegzug in Waldbüttelbrunn gelebt haben muss, als Untergrenze für einen Bestattungsanspruch festzulegen. Bezüglich des Bestattungsanspruchs von Verwandten von Menschen, die in Waldbüttelbrunn leben, wurde zunächst leider der Vorschlag, dass Menschen mit Wohnsitz hier ihre Verwandten ohne Berücksichtigung des Verwandtschaftsgrads in einem von ihnen gekauften Grab bestatten lassen können, knapp 7:8 abgelehnt. Anschließend wurde mehrheitlich beschlossen, dass Verwandte zweiten Grades von Menschen, die hier ihren Wohnsitz haben, in Waldbüttelbrunn einen Bestattungsanspruch erhalten sollen.

Diese Änderungen soll die Verwaltung nun in eine neue Satzung einarbeiten. Begründete Ausnahmen von den Regeln in Einzelfällen bleiben dabei natürlich möglich.

Zisterne für die ehemalige TSG-Halle

Im Zuge der energetischen Sanierung der TSG-Halle wurde vorgeschlagen, eine Zisterne einzubauen. Damit soll einerseits die Klospülung in der Halle und der Gaststätte betrieben werden, andererseits kann das Regenwasser zum Bewässern der Sportplätze herangezogen werden (hierzu wird derzeit Grundwasser genutzt, das so geschont werden könnte). Eine grobe Berechnung der Verwaltung ergab, dass über das ganze Jahr im Schnitt zwischen 600 und 700 cbm Wasser auf den Dächern der Halle anfallen, das aufgefangen werden kann. Ideal wäre es, vor allem im Winter, aber auch im Sommer bei Starkregenereignissen, möglichst viel Wasser aufzufangen und zu speichern, sodass dieses dann bei Trockenheit für die Bewässerung eingesetzt werden kann. Hierfür werden pro Jahr mindestens 500 cbm benötigt. Die Maximalkosten für den Bau einer 100 cbm großen Zisterne wurden auf 180.000 € berechnet – man geht aber davon aus, dass durch Synergieeffekte bei der Sanierung der Betrag noch verringert werden kann.

Aus meiner Sicht ist der Einbau einer solchen großen Zisterne sehr zu begrüßen. Es ist nicht davon auszugehen, dass noch unendlich lange ausreichend Grundwasser für die Bewässerung zur Verfügung steht, diese ist für einen sinnvollen Sportbetrieb aber notwendig. Die Nutzung von Regenwasser ist hier ein guter Weg, um möglichst viel Grundwasser einzusparen. Durch den Anschluss der Toilettenspülung wird zudem noch Trinkwasser gespart. Der Gemeinderat hat den Einbau schlussendlich auch mit 14:1 Stimmen beschlossen.

Festsetzung der Hebesätze

Aufgrund der durch das Bundesverfassungsgericht erzwungenen Grundsteuerreform sind die kumulierten Messbeträge der Steuerpflichtigen für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) von 8.759,85 € auf 5.939,77 € gesunken und für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) von 185.240,67 € auf 213.368,91 €. Die Messbeträge werden für jedes einzelne Grundstück festgelegt und dann mit dem Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich dann für jedes Grundstück die Steuerlast.

Der Gemeinderat musste nun über die Hebesätze für das kommende Jahr entscheiden. Grundsätzlich gab es zwei Möglichkeiten:

  • Alles so belassen wie es ist: dadurch hätte die Gemeinde Mehreinnanhmen erzielt, die Steuern wären also bei der Grundsteuer B (stärker) gestiegen und bei der Grundsteuer A (geringer) gesunken. Insbesondere bei der Grundsteuer B wäre die Belastung für die meisten Menschen gestiegen.
  • Die Hebesätze so anpassen, dass das Gesamtvolumen jeweils gleichbleibt. Dies würde jedoch nicht dazu führen, dass die Steuer für jedes einzelne Grundstück gleichbleibt, aber insgesamt würde die Gemeinde 2025 gleich viel Geld erhalten wie 2024.

Ich habe mich für Variante zwei ausgesprochen. Die finanzielle Lage von Waldbüttelbrunn ist derzeit gut, wir haben zusätzliche Einnahmen an dieser Stelle nicht nötig. Gleichzeitig ist die Belastung der Bürger*innen derzeit eh schon hoch. Deswegen finde ich, dass wir hier in Summe nicht mehr Geld von den Menschen nehmen sollten.

Das sah auch der Gemeinderat mehrheitlich so und legte für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 440 % und für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 260 % fest. Das Ziel des Gemeinderats ist zudem, dass das Steueraufkommen auch 2026 gleich bleibt. Falls sich also aufgrund von Widersprüchen die Messbeträge nochmals substantiell ändern, müssen für den Haushalt 2026 auch die Hebesätze erneut angepasst werden.

Bäume in der Karl-Lott-Straße

In der Karl-Lott-Straße besteht leider das Problem, dass ein Teil der dortigen Bäume in sehr kleine Pflanzgruben gepflanzt wurde. Zudem liegt unter einigen Bäumen der Kanal, sodass auch ein Ausweichen der Wurzeln nach unten nicht möglich ist. Deswegen zerstören die betroffenen Bäume sukzessive den Gehweg, wodurch dieser zur Stolperfalle für alle wird, die ihn benutzen, insbesondere aber natürlich mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Verwaltung hatte im Vorfeld insgesamt neun Bäume identifiziert, bei denen das Problem schon sehr weit oder weiter fortgeschritten ist.

Für mich ist das eine sehr schwierige Entscheidung gewesen. Zum einen möchte ich jeden Baum erhalten, zum anderen müssen die Gehwege auch verkehrssicher sein. In der Sitzung haben wir uns die Entscheidung nicht leichtgemacht, sondern genau abgewogen. Alle neun Bäume zu fällen fand deswegen keine Mehrheit, auch ich habe dagegen gestimmt. Beschlossen wurde schließlich, fünf Bäume zu entfernen, bei denen die Zerstörung des Gehwegs schon sehr weit fortgeschritten ist. Diese werden an Ort und Stelle durch Büsche oder Stauden ersetzt. Zudem werden im Ortsgebiet neun neue Bäume nachgefplanzt, um auch hier einen guten Ersatz zu schaffen

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