Gemeinderatssitzung vom 31. August 2026

In der Gemeinderatssitzung am 31.08.2026 ging es um die Themen Feuerwehrbedarfsplan, Umbau der Soli-Räumlichkeiten, Ganztagsbetreuung, Festlegung der Bodenpreises für Ackerland sowie einen Antrag auf Befreiung von der Dachgestaltungssatzung. 

Feuewehrbedarfsplan

Um die Zukunft der Feuerwehren entlang der Bedarfe planen zu können, wurde ein entsprechendes Fachbüro mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans beauftragt. Hierbei wurden alle drei Feuerwehren betrachtet. Der Bedarfsplan gilt für die Jahre 2026 bis 2031 und wurde im Gremium durch den Ersteller vorgestellt. Eine Beschlussfassung erfolgt dann in einer der nächsten Sitzungen. 

Feuerwehr Roßbrunn

Beim Gerätehaus wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt. Allerdings wurde festgehalten, dass das Mannschaftstransportfahrzeug (MTW, Baujahr 2007) gegen Ende des Geltungszeitraums des Feuerwehrbedarfsplans ersetzt werden sollte. Aus unserer Sicht sollte diese Ersatzbeschaffung nur dann erfolgen, wenn das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt dann technische Probleme hat, sodass eine Ersatzbeschaffung tatsächlich notwendig ist. 

Feuerwehr Mädelhofen 

Bei den Fahrzeugen wurden keine Probleme festgestellt. Allerdings fehlt im Feuerwehrhaus eine Absauganlage und die Garage für das MTW ist zu klein dimensioniert. Zudem fehlen auch Lagerflächen im Feuerwehrhaus. Hier sollte aus unserer Sicht geprüft werden, wie man mit möglichst einfachen Mitteln – z.B. durch Umbau des Vordach-Baus – die Situation für das MTW verbessern kann. Ebenso sollte die Nachrüstung einer Absauganlage geprüft werden. 

Feuerwehr Waldbüttelbrunn 

Hier wurden ein erheblicher Platzmangel sowie Probleme bei den Unfallverhütungsvorschriften beim Feuerwehrhaus festgestellt. Hierzu hat der Gemeinderat bereits im Juni diskutiert. Die Entscheidung, ob ein Umzug in die Andreas-Bauer-Straße erfolgen oder der Bestandsstandort weiterentwickelt werden soll, steht noch aus. Mitte September wird die Feuerwehr die Liegenschaft in der Andreas-Bauer-Straße besichtigen, Mitte Oktober wird es einen Termin mit dem Gemeinderat und der Mannschaft der Feuerwehr geben, Anfang November soll dann die Entscheidung fallen. 

Davon abhängig ist in gewisser Weise auch das Fahrzeugkonzept. Festgestellt wurde, dass für die Feuerwehr Waldbüttelbrunn folgende Fahrzeuge vorzuhalten sind: HLF20, LF10, MZF, MTW, Versorgungs-LKW, fahrbare Netzersatzanlage auf Anhänger. Das Vorhalten des für den Firstresponder-Dienst genutzte Kommandowagens ist zwar keine Pflichtaufgabe der Gemeinde, wird aber dringend empfohlen. Das HLF20 wird gerade als Ersatz für das bestehende, über 30 Jahre alte LF16/12 neu beschafft, ebenso wie ein neuer MTW. Einen Versorgungs-LKW gibt es noch nicht. Laut Bedarfsplan sollte dieser 2029 beschafft werden. Im ersten Entwurf des Bedarfsplans war noch für den Fall einer Erweiterung des Gewerbegebiets ein zusätzliches Tanklöschfahrzeug 3000 vorgesehen. Da das Gewerbegebiet allerdings in nächster Zeit nicht erweitert werden soll, wurde dieses gestrichen. Die Streichung wurde auch mit dem Kreisbrandrat abgesprochen und von diesem als sachgerecht bewertet, auch unter dem Aspekt, dass das neue HLF20 1300 Liter mehr Wasser dabei haben wird als das alte LF16/12. 

Daraus ergibt sich mittelfristig ein Bedarf an sieben Stellplätzen. Am Bestandsstandort könnten maximal sechs Stellplätze durch Sanierung und Erweiterung hergestellt werden. Bei einem finanziell völlig unrealistischen Abriss und Neubau evtl. auch sieben, untersucht wurde dieser jedoch mit sechs Stellplätzen. Bei einer reinen Nachnutzung der Flächen des Bauhofs in der Frankfurter Straße wären maximal fünf Stellplätze möglich. In der Andreas-Bauer-Straße wären sieben Stellplätze problemlos möglich. Sofern sich der Gemeinderat für eine Lösung mit weniger als sieben oder insbesondere gar nur fünf Stellplätzen entscheidet, könnte insofern kein neues Versorgungsfahrzeug beschafft werden. 

Weiterhin wird im Bedarfsplan vorgeschlagen, eine gemeinsame Kleiderkammer und ein gemeinsames Materiallager zu errichten. Auch das wäre in der Andreas-Bauer-Straße problemlos möglich. Am Standort in der Frankfurter Straße fehlt hierfür voraussichtlich zumindest im Bestand der Platz. 

Insofern hängt einiges an der Standortentscheidung. Nach dieser wird die Verwaltung dann Vorschläge zur Abarbeitung der Aufgaben aus dem Bedarfsplan machen. 

Umbau der Räumlichkeiten der Soli 

Die Soli ist derzeit mit ihrer Kunstrad- und Radball-Trainingsfläche im Dachgeschoss des Feuerwehrhauses untergebracht. Mit rund 70 Kindern und Jugendlichen beim Kunst- und Einrad sowie den Mannschaften beim Radball ist die kleine Fläche derzeit völlig überbelegt. Die Soli braucht deswegen dringend mehr Platz. Uns ist es sehr wichtig, hier gemeinsam mit der Soli gute Lösungen zu finden. 

In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat deswegen entschieden, die bisherige Kegelbahn für Umkleiden und Lagerräume umzunutzen. Dadurch muss zwar die Kegelbahn aufgegeben werden, diese befindet sich technisch allerdings schon seit Jahren in einem schlechten Zustand und es fehlen Ersatzteile. Beim nächsten technischen Defekt ist ein dauerhaftes Ende des Betriebs ohnehin absehbar. Aus unserer Sicht ist es hier wichtiger, für die Soli Planungssicherheit und zeitgemäße sowie ausreichend dimensionierte Umkleiden zu schaffen. Die genaue Umsetzung erfolgt in Abstimmung der Soli, der Gemeinderat hat nun zunächst einstimmig einen Grundsatzbeschluss getroffen. 

Ebenfalls beschlossen wurde, den bisherigen Trainingsraum der Soli mit einem zweiten Flucht- und Rettungsweg mithilfe einer außen am Gebäude angebrachten Fluchttreppe auszustatten, da dieser bisher fehlt. Auch das ist aus Sicherheitsgründen sehr sinnvoll und wird von der Verwaltung prioritär umgesetzt. 

Ganztagsbetreuung für die Grundschule

Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht für die Schüler*innen der Klasse 1 ein Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz. Im darauffolgenden Jahr dann auch für die Klasse 2 und so weiter. Ab dem Schuljahr 2027/28 verfügt die Gemeinde deswegen voraussichtlich über zu wenig Plätze für die vermutete Belegung. Bisher ist die Mittagsbetreuung in einem Container-Bau neben der Mittelschule untergebracht. Für weitere Container ist dort kein Platz. Zunächst sollte für die zusätzlichen Plätze eigentlich das Paul-Gerhardt-Haus der evangelischen Kirche angemietet werden. Leider verfügt dieses in den Räumlichkeiten im UG nur über eine Toilette, die Regierung von Unterfranken verlangt aber zwei Toiletten. Es ist sehr ärgerlich, dass hier eine gute und günstige Lösung durch unnötige Vorschriften verhindert wird, zumal im EG des Gebäudes eine weitere Toilette zur Verfügung stünde. 

Deswegen wurde nun nach einer anderen Lösung gesucht. Die ehemalige Hausmeisterwohnung der Mittelschule soll für die Mittagsbetreuung umgebaut werden. Hier existiert schon eine Toilette, eine zweite kann mit einfachen Mitteln im ehemaligen Badezimmer eingebaut werden. Die bisherigen Nutzer müssen dann umziehen: die Kinder- und Familienarbeit der Gemeinde ins Rathaus, die Schulsozialarbeit der Mittelschule ins Schulgebäude und das Forstamt ins Rathaus. Die Kosten für die Umnutzung halten sich in Grenzen, zumal viel durch den Bauhof erledigt werden kann. 

Aus unserer Sicht ist das eine sehr gute Lösung, da die Betreuung schulnah und mit geringen Kosten für den Umbau zur Verfügung gestellt werden kann. Der Gemeinderat hat das Vorgehen einstimmig beschlossen. 

Ausnahme von der Dachgestaltungssatzung

Ein Bauherr hat in der Höchberger Straße eine Dachgaube errichtet, die 4,5 m breit ist und somit die Höchstmaße in der Dachgestaltungssatzung um 1,5 m überschreitet. Leider wurde erst gebaut und dann die Ausnahme beantragt. Trotz des nun drohenden Rückbaus hat der Gemeinderat die Ausnahme einstimmig abgelehnt. Es würde sonst ein Präzedenzfall geschaffen und die Dachgestaltungssatzung wäre in Bezug auf Gauben im Bereich Höchberger Straße ausgehebelt. Zwar wird der zusätzlich geschaffene Wohnraum nun kleiner, allerdings könnte man den Wohnraum auch mit zwei Gauben von 3 m Breite an beiden Seiten des Daches und somit im Einklang mit der Satzung schaffen. Insofern kann es dem Bauherren hier zugemutet werden, sich an die für alle gültigen Regeln zu halten. 

Festlegung Bodenpreise für Ackerland

Nachdem die Bodenrichtwerte für Ackerland von 3,90 €/qm auf 4,20 €/qm gestiegen sind, stand auch eine mögliche Anpassung des Richtwerts für Käufe/Verkäufe/Tauschgeschäfte der Gemeinde im Raum. Dieser betrug bisher 7 ct je Bodenpunkt, aufgerundet vom rechnerischen Wert 6,6 ct. Der rechnerische Wert beträgt nun 7,12 ct. Der Gemeinderat hat sich einstimmig entschieden, den Wert bei 7 ct je Bodenpunkt zu belassen.

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