GRÜNE Waldbüttelbrunn

Ortsverband

Nachdem es im Zusammenhang mit der in Roßbrunn von der Firma Müller geplanten Fischzuchtanlage immer wieder Unklarheiten bei den rechtlichen Voraussetzungen zum Bau der Anlage gegeben hatte hat der Ortsverband der GRÜNEN in Waldbüttelbrunn in Zusammenarbeit mit den grünen Landtagsabgeordneten Kerstin Celina und Dr. Christian Magerl eine weitere Anfrage an die bayerische Staatsregierung gestellt um diese Unklarheiten zu beseitigen. Die Antwort auf diese Anfrage liegt nun vor. Im Wesentlichen enthält die Antwort folgende Aussagen:

  1. Der Leiter des Bauamtes der Gemeinde Waldbüttelbrunn hatte immer wieder behauptet dass die Firma „einfach einen Brunnen bohren“ könne sollte das Wasser aus der natürlichen Quelle zum Betrieb der Anlage nicht ausreichen. Das Staatsministerium stellt nun fest dass die Erlaubnis zum Bau eines Brunnens im gegenwärtig vorliegenden Vorbescheid nicht enthalten ist. Ebenfalls berechtigt der Vorbescheid nicht dazu Wasser mit Pumpen aus der bestehenden Quellanlage zu fördern ebenso wenig wie zum Entnehmen von Wasser aus dem Floßgraben. Die Privilegierung der Anlage steht und fällt mit der Möglichkeit Quellwasser einer natürlichen Quelle zu verwenden. Damit ist ein Bau eines eigenen Brunnens praktisch ausgeschlossen.
  2. Es müssen – anders als immer wieder von verschiedenen Akteuren behauptet – definitiv ständig mindestens 50 Liter Wasser pro Sekunde zum Betrieb der Anlage zur Verfügung stehen und nicht 25 oder 35 Liter.
  3. Sollte die Anlage „nicht ihren gesamten Wasserbedarf aus einem dort vorhandenen natürlichen Quellwasser decken [können] und einen Teil des benötigten Wassers auf andere Weise zuführen müssen wäre die Standortabhängigkeit im oben dargestellten Sinne neu zu prüfen und könnte möglicherweise wenn die anderweitige Wasserzufuhr in ihrem Umfang nicht nur unerheblich wäre anders zu beurteilen sein.“ Das heißt dass die Privilegierung – und damit die komplette Anlage – in Frage steht wenn die Schüttung der natürlichen Quelle nicht dauerhaft 50 Liter Wasser pro Sekunde erreicht und die Firma Müller deswegen anderweitig Wasser zuführen müsste.
  4. Die bestehende Quellenanlage ist ein Notwasserbrunnen für den Katastrophen- und Kriegsfall. Die Gemeinden Waldbüttelbrunn und Uettingen sind zur Erhaltung der Anlage durch einen Bescheid des Landratsamtes Würzburg aus dem Jahr 1998 verpflichtet. Es ist grundsätzlich nicht von vorneherein verboten das Wasser aus der Anlage Dritten (wie der Firma Müller) zur Verfügung zu stellen; dies kann und muss jedoch durch die Gemeinden verweigert werden wenn „sie [Waldbüttelbrunn und Uettingen] ansonsten ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können die ‚Quellanlage … für Zwecke der Trinkwassernotversorgung umzubauen und zu erhalten‘“.

Daraus ergeben sich für uns GRÜNE einige Konsequenzen. Zum einen war es völlig richtig und notwendig eine Messung der Quellschüttung zu beantragen um so festzustellen ob die Schüttung dauerhaft 50 Liter pro Sekunde erreicht. Es ist außerdem jetzt völlig klar dass sämtliche Argumente dass die Firma Müller einen Brunnen bauen könne lediglich Nebelkerzen waren um den Gegner*innen der Fischzuchtanlage die Arbeit zu erschweren denn es ist auch schon vor der Klarstellung durch das Staatsministerium offensichtlich gewesen dass die Firma Müller zum Bau eines Brunnens bzw. dem Betrieb der Anlage durch einen solchen nicht berechtigt ist. Wir werden uns deswegen vehement dafür einsetzen dass der Gemeinderat der Firma Müller das Einvernehmen zum Bauantrag verweigert falls die Messungen ergeben dass nicht dauerhaft 50 Liter Wasser pro Sekunde erreicht werden.
Zum anderen hat sich aus der Anfrage eine weitere Möglichkeit ergeben den Bau der Anlage zu verhindern. Die Firma Müller will das für den Betrieb benötigte Wasser ja aus der bestehenden Notbrunnenanlage entnehmen. Dies ist für uns völlig inakzeptabel. Der Notbrunnen ist zur Versorgung der Bevölkerung im Katastrophen- und Kriegsfall gedacht. Diese Daseinsvorsorge ist durch eine kommerzielle auf Profitmaximierung ausgelegte Nutzung durch ein privates Unternehmen in höchstem Maße gefährdet. Wir befürchten eine Verkeimung oder Verunreinigung des Wassers durch den Umstand dass der Brunnen durch die kommerzielle Nutzung umgebaut und wird und anschließend kaum mehr so verschlossen wie zur Zeit sein kann. Außerdem kann durch den Betrieb und den Umbau der sofortige Zugriff auf das Wasser erschwert oder gar unmöglich gemacht werden.
Unsere Fraktion hat deswegen im Gemeinderat den Antrag gestellt dass die Gemeinde Waldbüttelbrunn der Firma Müller die Nutzung der Notbrunnenanlage für den Betrieb der Fischzuchtanlage verweigern möge.
Die geplante Fischzuchtanlage ist eine große Gefahr für die Aalbachtalaue die Daseinsvorsorge der Bevölkerung und den Aalbach selbst. Durch unseren Antrag besteht eine realistische Chance zur Verhinderung des Baus der Anlage. Wir fordern deswegen den Bürgermeister und alle anderen Fraktionen im Gemeinderat – insbesondere die CSU-Fraktion – auf mit uns an einem Strang zu ziehen um dieses Unheil abzuwenden."

Termine

Wir verwenden Cookies, die es uns ermöglichen, die Benutzung der Webseite zu analysieren. So können wir die Seite weiter verbessern. Durch die Nutzung unserer Webseite stimmst Du der Nutzung von Cookies zu. In unserer Datenschutzerklärung findest Du