In der Sitzung am 28.09. in der der Antrag behandelt werden sollte stellte die CSU-Fraktion sofort nach dem Aufruf des Tagesordnungspunktes einen Antrag auf Nichtbefassung. Bürgermeister Klaus Schmidt ließ dabei auf Anraten der Verwaltungsleiterin Tanja Hamberger eine Gegenrede zum Antrag durch den grünen Gemeinderat Sebastian Hansen nicht zu. Deswegen wurde die Entscheidung des Gemeinderates sich nicht mit dem Antrag der Grünen-Fraktion zu befassen von der Rechtsaufsichtsbehörde auf eine Beschwerde der Grünen-Fraktion hin als rechtswidrig eingestuft. Dass einem Gemeinderatsmitglied bei einem so brisanten Thema seine Mitwirkungsrechte nicht zugestanden wurden halten wir für höchst bedenklich. Zum Glück hat die Rechtsaufsichtsbehörde diesem Vorgehen einen Riegel vorgeschoben.